Inkasso FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Inkasso Flatrate von Inkasso-Flat24.de. Transparent, verständlich und auf den Punkt gebracht.
FAQ – Fragen und Antworten zur Inkasso Flatrate von Inkasso-Flat24.de
1. Was genau beinhaltet die Inkasso-Flatrate?
Mit unserer Flatrate lagern Sie Ihr gesamtes Forderungsmanagement an uns aus. Für einen festen monatlichen Betrag übernehmen wir die außergerichtliche Mahnung, das gerichtliche Mahnverfahren inklusive der Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie bei Bedarf die komplette Zwangsvollstreckung. Es fallen für diese Schritte keine separaten Gebühren für Sie an.
2. Welche Kosten sind in den 49 Euro monatlich wirklich abgedeckt?
Der monatliche Festbetrag deckt sämtliche abgetretene Inkassogebühren, die Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sowie die Auslagen für den Gerichtsvollzieher bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab. Es gibt keine versteckten Nebenkosten oder Vorkassen für Sie.
3. Wie viele offene Forderungen darf ich pro Monat einreichen?
Ihnen steht eine unbegrenzte Anzahl an Aufträgen zur Verfügung. Unabhängig davon, ob Sie uns in einem Monat eine oder fünfzig unbezahlte Rechnungen übergeben, der Preis für die Flatrate bleibt stets unverändert.
4. Ab wann lohnt sich der Abschluss der Flatrate für mein Unternehmen?
Die Partnerschaft rechnet sich für Sie bereits ab dem allerersten Forderungsausfall im Jahr. Wie unsere Gegenüberstellung zeigt, können die Kosten für ein einziges, regulär durchgeführtes Verfahren schnell über tausend Euro betragen. Diese finanzielle Belastung fällt mit der Flatrate komplett weg. Wer nur einen einzelnen Fall hat und keine monatliche Flatrate benötigt, findet mit my-mahnverfahren.de eine passende Einzellösung.
5. Behalte ich 100 Prozent meiner Hauptforderung, wenn der Schuldner zahlt?
Ja, wenn der Schuldner die offene Rechnung begleicht, wird Ihnen Ihre Hauptforderung in voller Höhe ausgezahlt. Wir behalten keine prozentualen Erfolgsprovisionen von Ihrem eigentlichen Rechnungsbetrag ein.
6. Gilt die Flatrate auch für bereits ältere, bestehende Forderungen?
Selbstverständlich können Sie uns auch Forderungen übergeben, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, sofern diese rechtlich noch nicht verjährt sind. Wir prüfen jeden Fall und leiten umgehend die passenden Schritte ein.
7. Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder Insolvenz anmeldet?
Sollte beim Schuldner aktuell nichts zu holen sein oder er ein Insolvenzverfahren durchlaufen, bleiben Sie durch unsere Flatrate geschützt. Sie müssen die bis dahin angefallenen Verfahrens- und Gerichtskosten nicht aus eigener Tasche zahlen, da wir das volle wirtschaftliche Risiko tragen.
8. Welche Voraussetzungen muss eine offene Rechnung für die Einreichung erfüllen?
Ihre Forderung muss rechtmäßig begründet und fällig sein. Das bedeutet, Sie haben Ihre Leistung vertragsgemäß erbracht, dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt und dieser befindet sich im Zahlungsverzug.
9. Übernehmt ihr auch streitige Gerichtsverfahren?
Unsere Flatrate deckt das außergerichtliche und das automatisierte gerichtliche Mahn- sowie Zwangsvollstreckungsverfahren ab. Sollte der Schuldner formell Widerspruch einlegen und es zu einem streitigen Zivilprozess vor Gericht kommen, beraten wir Sie gerne zu den weiteren Möglichkeiten, diese sind jedoch nicht Teil der Standard-Flatrate.
10. Wie übermittle ich meine offenen Rechnungen an euch?
Die Übermittlung erfolgt komplett digital, sicher und unkompliziert über unser Kundenportal. Sie laden einfach die Rechnungen und dazugehörigen Belege hoch, und wir beginnen umgehend mit der Bearbeitung Ihres Falles.
11. Wie schnell werdet ihr nach der Übergabe einer Forderung aktiv?
Sobald Sie uns einen Fall übermittelt haben, prüfen wir die Unterlagen und bringen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden das erste außergerichtliche Mahnschreiben auf den Weg. Zeit ist beim Forderungseinzug ein entscheidender Faktor.
12. Werde ich über den aktuellen Stand meiner Fälle informiert?
Transparenz ist uns extrem wichtig. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr persönliches Kundenlogin und können dort den genauen Bearbeitungsstatus sowie alle durchgeführten Maßnahmen zu jeder einzelnen Forderung in Echtzeit nachverfolgen.
13. Gilt die Inkasso-Flatrate auch für Schuldner, die im Ausland sitzen?
Unser Flatrate-Angebot ist primär auf Schuldner mit Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt, da hier die standardisierten gerichtlichen Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Für Auslandsinkasso sprechen Sie uns bitte gesondert an.
14. Kann ich die Inkasso-Flatrate auch als Privatperson abschließen?
Unser Angebot richtet sich an Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen jeder Größe, die ein regelmäßiges Forderungsmanagement benötigen. Für private Einzelforderungen bieten wir separate, maßgeschneiderte Lösungen an.
15. Was passiert, wenn der Schuldner nur Ratenzahlung anbietet?
Wir übernehmen für Sie die Verhandlung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen. Sofern dies die beste Möglichkeit ist, die Forderung zu realisieren, richten wir einen Ratenplan ein und kontrollieren die pünktlichen Zahlungseingänge.
16. Werden die Mahnkosten und Verzugszinsen vom Schuldner eingefordert?
Ja, rechtlich gesehen muss der Schuldner, der sich im Verzug befindet, den sogenannten Verzugsschaden tragen. Wir machen diese Zinsen und Gebühren parallel zu Ihrer Hauptforderung beim Schuldner geltend.
17. Benötige ich überhaupt noch einen eigenen Rechtsanwalt?
Für den Einzug unbestrittener Forderungen benötigen Sie durch unsere Dienstleistung keinen eigenen Anwalt mehr. Wir decken den gesamten Prozess von der ersten Mahnung bis zum Gerichtsvollzieher vollumfänglich ab.
18. Wie lange ist die Vertragslaufzeit der Inkasso-Flatrate?
Wir legen großen Wert auf partnerschaftliche Flexibilität. Genaue Details zu den Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte unseren transparenten Vertragsbedingungen im Bestellprozess.
19. Besteht die Gefahr, dass mein gutes Kundenverhältnis durch das Inkasso leidet?
Wir agieren konsequent, aber stets respektvoll und professionell. Unser Ziel ist es, Ihre Liquidität zu sichern, ohne dabei die Brücken zu Ihren Kunden unnötig einzureißen. Eine externe Zahlungsaufforderung wirkt oft klärend und entpersonalisiert den Konflikt.
20. Wie kann ich die Inkasso-Flatrate jetzt buchen?
Der Start ist denkbar einfach: Klicken Sie auf unserer Webseite auf „Jetzt Angebot anfordern„, füllen Sie das kurze Formular aus, und wir richten Ihren Zugang umgehend ein, damit Sie uns noch heute Ihre erste offene Rechnung übermitteln können.