Inkasso FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Inkasso Flatrate von Inkasso-Flat24.de. Transparent, verständlich und auf den Punkt gebracht.

FAQ – Fragen und Antworten zur Inkasso Flatrate von Inkasso-Flat24.de

1. Was genau beinhaltet die Inkasso-Flatrate?

Mit unserer Flatrate lagern Sie Ihr gesamtes Forderungsmanagement an uns aus. Für einen festen monatlichen Betrag übernehmen wir die außergerichtliche Mahnung, das gerichtliche Mahnverfahren inklusive der Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie bei Bedarf die komplette Zwangsvollstreckung. Es fallen für diese Schritte keine separaten Gebühren für Sie an.

Der monatliche Festbetrag deckt sämtliche abgetretene Inkassogebühren, die Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sowie die Auslagen für den Gerichtsvollzieher bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab. Es gibt keine versteckten Nebenkosten oder Vorkassen für Sie.

Ihnen steht eine unbegrenzte Anzahl an Aufträgen zur Verfügung. Unabhängig davon, ob Sie uns in einem Monat eine oder fünfzig unbezahlte Rechnungen übergeben, der Preis für die Flatrate bleibt stets unverändert.

Die Partnerschaft rechnet sich für Sie bereits ab dem allerersten Forderungsausfall im Jahr. Wie unsere Gegenüberstellung zeigt, können die Kosten für ein einziges, regulär durchgeführtes Verfahren schnell über tausend Euro betragen. Diese finanzielle Belastung fällt mit der Flatrate komplett weg. Wer nur einen einzelnen Fall hat und keine monatliche Flatrate benötigt, findet mit my-mahnverfahren.de eine passende Einzellösung.

Ja, wenn der Schuldner die offene Rechnung begleicht, wird Ihnen Ihre Hauptforderung in voller Höhe ausgezahlt. Wir behalten keine prozentualen Erfolgsprovisionen von Ihrem eigentlichen Rechnungsbetrag ein.

Selbstverständlich können Sie uns auch Forderungen übergeben, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, sofern diese rechtlich noch nicht verjährt sind. Wir prüfen jeden Fall und leiten umgehend die passenden Schritte ein.

Sollte beim Schuldner aktuell nichts zu holen sein oder er ein Insolvenzverfahren durchlaufen, bleiben Sie durch unsere Flatrate geschützt. Sie müssen die bis dahin angefallenen Verfahrens- und Gerichtskosten nicht aus eigener Tasche zahlen, da wir das volle wirtschaftliche Risiko tragen.

Ihre Forderung muss rechtmäßig begründet und fällig sein. Das bedeutet, Sie haben Ihre Leistung vertragsgemäß erbracht, dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt und dieser befindet sich im Zahlungsverzug.

Unsere Flatrate deckt das außergerichtliche und das automatisierte gerichtliche Mahn- sowie Zwangsvollstreckungsverfahren ab. Sollte der Schuldner formell Widerspruch einlegen und es zu einem streitigen Zivilprozess vor Gericht kommen, beraten wir Sie gerne zu den weiteren Möglichkeiten, diese sind jedoch nicht Teil der Standard-Flatrate.

Die Übermittlung erfolgt komplett digital, sicher und unkompliziert über unser Kundenportal. Sie laden einfach die Rechnungen und dazugehörigen Belege hoch, und wir beginnen umgehend mit der Bearbeitung Ihres Falles.

Sobald Sie uns einen Fall übermittelt haben, prüfen wir die Unterlagen und bringen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden das erste außergerichtliche Mahnschreiben auf den Weg. Zeit ist beim Forderungseinzug ein entscheidender Faktor.

Transparenz ist uns extrem wichtig. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr persönliches Kundenlogin und können dort den genauen Bearbeitungsstatus sowie alle durchgeführten Maßnahmen zu jeder einzelnen Forderung in Echtzeit nachverfolgen.

Unser Flatrate-Angebot ist primär auf Schuldner mit Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt, da hier die standardisierten gerichtlichen Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Für Auslandsinkasso sprechen Sie uns bitte gesondert an.

Unser Angebot richtet sich an Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen jeder Größe, die ein regelmäßiges Forderungsmanagement benötigen. Für private Einzelforderungen bieten wir separate, maßgeschneiderte Lösungen an.

Wir übernehmen für Sie die Verhandlung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen. Sofern dies die beste Möglichkeit ist, die Forderung zu realisieren, richten wir einen Ratenplan ein und kontrollieren die pünktlichen Zahlungseingänge.

Ja, rechtlich gesehen muss der Schuldner, der sich im Verzug befindet, den sogenannten Verzugsschaden tragen. Wir machen diese Zinsen und Gebühren parallel zu Ihrer Hauptforderung beim Schuldner geltend.

Für den Einzug unbestrittener Forderungen benötigen Sie durch unsere Dienstleistung keinen eigenen Anwalt mehr. Wir decken den gesamten Prozess von der ersten Mahnung bis zum Gerichtsvollzieher vollumfänglich ab.

Wir legen großen Wert auf partnerschaftliche Flexibilität. Genaue Details zu den Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte unseren transparenten Vertragsbedingungen im Bestellprozess.

Wir agieren konsequent, aber stets respektvoll und professionell. Unser Ziel ist es, Ihre Liquidität zu sichern, ohne dabei die Brücken zu Ihren Kunden unnötig einzureißen. Eine externe Zahlungsaufforderung wirkt oft klärend und entpersonalisiert den Konflikt.

Der Start ist denkbar einfach: Klicken Sie auf unserer Webseite auf „Jetzt Angebot anfordern„, füllen Sie das kurze Formular aus, und wir richten Ihren Zugang umgehend ein, damit Sie uns noch heute Ihre erste offene Rechnung übermitteln können.