Die vier Säulen des Inkassoverfahrens
1. Vorgerichtliche Forderungsbeitreibung
Nach der Erfassung der von Ihnen übermittelten Schuldnerdaten werden die Schuldnerdaten ggf. angereichert um Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bonität, Negativdaten etc., sofern diese feststellbar sind.
Wir mahnen Ihre säumigen Zahler in verschiedener, auf den Einzelfall abgestimmter Art schriftlich an. Auf diese Weise gelingt es uns, auch Postannahmeverweigerer zu erreichen. Unsere psychologisch geschulten Mitarbeiter wissen, wie sie auf den Schuldner am erfolgversprechendsten zugehen und das für den Kunden optimale Ergebnis erreichen.
Aufgrund moderner Schnittstellen können wir sowohl Massen- als auch Kleinstforderungen wirtschaftlich effizient bearbeiten und übernehmen Ihre Forderungen in die Bearbeitung ohne Mengenbegrenzung oder Mindesthöhe.
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt die außergerichtiche Mahntätigkeit ohne Erfolg, leiten wir das gerichtliche Verfahren mit dem Ziel ein, einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel gegen den Schuldner zu erwirken, um Ihre Forderung langfristig zu sichern und vor einem Verjährungseintritt zu schützen. Im Vorfeld prüfen wir hierfür die Bonität des Schuldners, um unnötige Kosten zu vermeiden.
3. Zwangsvollstreckung
Wir erwirken für Sie Konten- oder Lohnpfändungen, beauftragen den Gerichtsvollzieher und führen alle zielgerichtet sinnvollen Vollstreckungsmaßnahmen für Sie durch, unter anderem auch durch die Einholung von Drittauskünften über den Gerichtsvollzieher beim Bundesamt für Steuern und den Rentenversicherungen.
4. Überwachungsverfahren
Sollte der Schuldner zunächst zahlungsunfähig sein, überwachen wir seine wirtschaftliche Entwicklung und erreichen über den permanenten persönlichen Kontakt die Vereinbarung von Ratenzahlungen, die letztlich auch bei kleinen Raten häufig doch noch zur Begleichung der Forderung führen.
Überwachungsverfahren bis zu 30 Jahre