So funktionierts
Übernahme Ihres Kostenrisikos bei Inkasso durch die Inkasso-Flat24.de
Sie haben gelegentlich berechtigte Forderungen gegen Schuldner, die sich im Zahlungsverzug befinden? In diesem Fall haben Sie das Recht, einen Anwalt oder ein Inkassobüro als Rechtsdienstleister mit dem betreffenden Einzug dieser Forderung zu beauftragen. Dies ist auch allgemein bekannt. Ebenso bekannt ist allerdings, dass Sie damit zunächst ein Kostenrisiko eingehen, denn der beauftragte Rechtsdienstleister verlangt seine Kosten im Voraus, spätestens aber mit Abschluss der Angelegenheit. Um dieses Kostenrisiko aufzufangen, können Sie unsere Inkasso Flat in Anspruch nehmen. Die Hintergründe und die Funktionsweise wollen wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Hintergrund zu den Kosten bei
Mahn- und Inkassogebühren
Bei Rechtsdienstleistungen wie dem Inkasso und der Anmahnung berechtigter Forderungen durch einen Anwalt gilt wie in vielen anderen Bereichen des Lebens das Bestellerprinzip: Wer die Dienstleistung in Auftrag gibt, verpflichtet sich damit im Voraus zur Kostenübernahme.
Diese Verpflichtung ist bei Forderungen gegen einen säumigen Schuldner von der Hoffnung untersetzt, dass der Schuldner die Forderung + den Verzugsschaden (im Wesentlichen Inkasso- oder Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) begleicht, wozu er verpflichtet ist. Dem Gläubiger entsteht der Verzugsschaden, wenn er seine berechtigte Forderung durch außergerichtliche oder gerichtliche Mittel durchsetzen muss.
Als Gläubiger und Auftraggeber des Einzugs haben Sie Anspruch auf Verzugsschadensersatz durch den Gläubiger nach § 280 BGB. Sie können die Erstattung des Verzugsschadens durch den Schuldner verlangen. Diese Forderung können Sie von vornherein an den Rechtsdienstleister (zum Beispiel das Inkassobüro) abtreten.
Der Verzugsschaden kann folgende Positionen umfassen:
- Mahngebühren
- Auskunftsgebühren
- Anwaltsgebühren
- Inkassogebühren
- Gerichtskosten
- Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten für Registerauskünfte
- Kosten für Einwohnermeldeamtsanfragen
- Kosten für Wirtschaftsauskünfte
- Detekteikosten
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Hierfür gibt es mehrere Szenarien. Der Schuldner kann zahlungsunwillig sein. Mittel dagegen wären die außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder, wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und der Anschließende Einzug der Forderung durch einen Gerichtsvollzieher. Der Schuldner kann auch zahlungsunfähig sein und Insolvenz anmelden. In diesem Fall bleibt der Gläubiger auf seinen Forderungen sitzen und muss den Verzugsschaden (die Kosten für die Rechtsdienstleistungen) selbst tragen.
Das Kostenrisiko kann sich auf mehrere Hundert und bei sehr hohen Forderungen und gleichzeitig hohem Aufwand des Rechtsdienstleisters auch auf mehrere Tausend Euro belaufen. In der Praxis stellen wir fest, dass es immer wieder Gläubiger gibt, die vor diesem Kostenrisiko zurückschrecken und daher nicht rechtzeitig ein Inkassobüro beauftragen. Das ist insofern gefährlich, als dass der Schuldner möglicherweise von mehreren Seiten unter Druck steht und daher Ihre Forderungen zugunsten anderer Gläubiger nicht begleicht, wenn diese anderen Gläubiger hartnäckiger als Sie sind.
Welche Lösung gibt es für Sie?
Die Lösung bietet Ihnen Inkasso-Flat24.de an: Sie treten Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner in Bezug auf den Verzugsschaden an uns ab. Wir übernehmen damit die Vorfinanzierung sämtlicher Kosten und Gebühren für das nötige Inkassoverfahren gegen eine monatliche Gebühr von 49,00 €. Sollte das Verfahren fruchtlos bleiben, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist, entsteht für Sie kein Kostenrisiko. Sollten wir Erfolg haben, erhalten Sie Ihre ausstehende Forderung.
Für wen lohnt sich Inkasso-Flat24.de?
Ob sich diese Flatrate für Sie lohnt, stellen Sie leicht fest, wenn Sie Ihre ausstehenden Zahlungen + Kosten und Gebühren innerhalb des vergangenen Jahres überprüfen. Sollten Sie beispielsweise Händler sein und häufiger mit ausstehenden Zahlungen von Kunden kämpfen, lohnt sich Inkasso-Flat24.de ganz bestimmt für Sie.
Informieren Sie sich gern auf Inkasso-Flat24.de!